Nutzen Sie als Unternehmen oder Gewerbetreibender die Möglichkeit und lassen sich die in Polen gezahlte Mehrwertsteuer durch das Finanzamt erstatten.
Unsere Kraftstoffpreise beinhalten die volle Mehrwertsteuer (VAT), welche in Polen aktuell 23% beträgt. Als Unternehmen / Gewerbetreibender in Deutschland haben Sie die Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer für zugelassene LKW zu 100% und für PKW zu 50% durch das Finanzamt erstatten zu lassen.
Voraussetzungen:
1. Sie sind als Unternehmen / Gewerbetreibender in Deutschland (oder jedem anderen Land) gemeldet und zum Vorsteuerabzug berechtigt.
2. Sie sind nicht in Polen als Unternehmen / Gewerbetreibender registriert, daher haben keine sogenannte VAT-Nummer.
3. Sie erzielen in Polen üblicherweise keine Umsätze, ausgenommen von Transportdienstleistungen.
Fristen:
Der Antrag auf Rückerstattung muss bis zum 30.09. des Folgejahres nach Ausstellung der Rechnung erfolgen. (Beispiel: Rechnungsdatum 02.05.2016, Frist zur Antragstellung 30.09.2017)
Mindestbetrag:
Der Betrag der beantragten Rückerstattung darf nicht niedriger sein als der Gegenwert in PLN (Polnische Zloty) von 50,- EUR. Bei einem Erstattungszeitraum von weniger als einem Kalenderjahr beträgt der Mindestbetrag 400,- EUR.
Höhe der Erstattung:
- 50% der gezahlten Mehrwertsteuer bei zugelassenen PKW, die sowohl zu Dienst- als auch Privatzwecken genutzt werden.
- 100% der gezahlten Mehrwertsteuer bei zugelassenen LKW.
Ablauf für die Erstattung:
Bitte beantragen Sie zunächst beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) einmalig und kostenfrei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), sofern bisher nicht vorhanden.
Bitte verlangen Sie bei jedem Tankvorgang von unserem Tankwart eine sogenannte Faktura VAT (MwSt.-Rechnung).
Wenn Sie diese nicht verlangen, erhalten Sie üblicherweise nur einen einfachen Kassenbeleg, welcher für die MwSt. Rückerstattung nicht ausreichend ist.
Bei Ihrem ersten Tankvorgang müssen Sie bitte ein kurzes Formular mit der Anschrift und der USt-IdNr. Ihres Unternehmens ausfüllen. Für zukünftige Tankvorgänge sind Ihre Daten dann bei uns hinterlegt.
Nach Ablauf des Kalenderjahres können Sie den Antrag auf Rückerstattung stellen, bei einem Rückerstattungsbetrag von mindestens 400,- € bereits früher.
1. Loggen Sie sich auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (https://www.elsteronline.de/bportal/Oeffentlich.tax) mit Ihrem Elster-Zertifikat ein.
2. Wählen Sie unter Formulare - Umsatzsteuer - Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland aus
3. Füllen Sie das Formular entsprechend aus und laden die eingescannten Faktura VAT (MwSt.-Rechnungen für Ihre Tankvorgänge) hoch.
4. Senden Sie das Formular ab. Innerhalb einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten erhalten die den Bescheid zur Rückerstattung sowie die Überweisung auf Ihr Konto*.
Sollten Sie ein deutschen EUR-Konto angegeben haben, werden üblicherweise 20,- PLN für die Überweisung durch das Finanzamt abgezogen. Die Überweisung auf ein PLN-Konto erfolgt kostenfrei.
Alternativ können Sie auch die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer mit dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer kostenpflichtig beauftragen. Nähere Informationen hierzu im Merkblatt der AHK.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Steuerberater.